Elektronische Rechnung
Rechnungsstellende müssen ab dem 01. April 2023 Rechnungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern unabhängig vom Auftragswert in einem elektronischen Format ausstellen und übermitteln. Eine elektronische Rechnung ist nicht zu verwechseln mit einer eingescannten Papierrechnung oder einer Rechnung, die in eine PDF-Datei umgewandelt wurde. An eine elektronische Rechnung sind bestimmte Anforderungen geknüpft: „Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.“
Wenn Ihr Unternehmen Lieferungen/Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringt, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen.
Über die OZG-RE können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft und anschließend den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01. September 2023 alle Rechnungen zurückweisen müssen, welche nicht der ERechVO M-V entsprechen.