Hinweise zu Ausweis-, Pass- und Meldeangelegenheiten


  • Anmeldung/Ummeldung

    Wenn Sie eine neue Wohnung innerhalb unseres Amtsbereiches beziehen, müssen Sie sich und alle mitziehenden Personen in der Meldebehörde anmelden (Zuzug in den Amtsbereich) bzw. ummelden (Umzug innerhalb des Amtsbereiches). Sie können den Zuzug/Umzug online voranmelden, aber auch ohne Voranmeldung persönlich in der Meldebehörde vorsprechen.

    Notwendige Unterlagen


    Gesetzliche Fristen gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz

    • Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde


    Gebühren

    • Keine
  • Abmeldung

    Eine melderechtliche Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Wegzug erfolgen.

    Notwendige Unterlagen (bei Vorsprache in der Behörde)

    • Ausweisdokument


    Gebühren

    • Keine
  • Reisedokumente für Kinder

    Das Dokument muss persönlich in der Behörde durch die Sorgeberechtigten beantragt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist ebenso erforderlich! Die Gültigkeitsdauer der Dokumente beträgt 6 Jahre. Die Ausstellung vorläufiger Dokumente mit begrenzter Gültigkeit ist ebenso möglich.

    Notwendige Unterlagen

     

    Gebühren

    • 37,50 € ePass
    • 22,80 € Personalausweis
  • Antrag Pass/Personalausweis

    Notwendige Unterlagen

    • alter Personalausweis und/oder Pass und/oder Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (digitale Passfotos können gegen eine Gebühr von 10,71 € auch direkt vor Ort in der Meldebehörde angefertigt werden)


    Bei Antrag "Personalausweis unter 16 Jahren"

     

    Bei Antrag "Pass unter 18 Jahren"

     

    Gebühren

    • 70,00 € Pass
    • 37,50 € Pass für unter 24-Jährige
    • 37,00 € Personalausweis
    • 22,80 € Personalausweis für unter 24-Jährige
  • Beantragung von Führungszeugnissen

    Führungszeugnisse bescheinigen Vorstrafen bzw. die Freiheit von Vorstrafen. Sie werden unterschieden nach einfachen, erweiterten und/oder behördlichen Führungszeugnissen.

    Notwendige Unterlagen (bei Vorsprache in der Behörde)

    • Ausweisdokument
    • Bescheinigung der anfordernden Stelle (nur bei erweiterten Führungszeugnissen)

     

    Gebühren

    • 13,00 €

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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