Hinweise zu Ausweis-, Pass- und Meldeangelegenheiten
Anmeldung/Ummeldung
Wenn Sie eine neue Wohnung innerhalb unseres Amtsbereiches beziehen, müssen Sie sich und alle mitziehenden Personen in der Meldebehörde anmelden (Zuzug in den Amtsbereich) bzw. ummelden (Umzug innerhalb des Amtsbereiches). Sie können den Zuzug/Umzug online voranmelden, aber auch ohne Voranmeldung persönlich in der Meldebehörde vorsprechen.
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokument
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zum Umzug eines minderjährigen Kindes
Gesetzliche Fristen gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz
- Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde
Gebühren
- Keine
Abmeldung
Eine melderechtliche Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Wegzug erfolgen.
Notwendige Unterlagen (bei Vorsprache in der Behörde)
- Ausweisdokument
Gebühren
- Keine
Reisedokumente für Kinder
Das Dokument muss persönlich in der Behörde durch die Sorgeberechtigten beantragt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist ebenso erforderlich! Die Gültigkeitsdauer der Dokumente beträgt 6 Jahre. Die Ausstellung vorläufiger Dokumente mit begrenzter Gültigkeit ist ebenso möglich.
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (ab einer Körpergröße von 80 cm können digitale Passfotos gegen eine Gebühr von 10,71 € auch direkt vor Ort in der Meldebehörde angefertigt werden)
- ggf. vorheriges Ausweisdokument des Kindes
- ggf. Einverständniserklärung zur Beantragung von Ausweisdokumenten für ein minderjähriges Kind
Gebühren
- 37,50 € ePass
- 22,80 € Personalausweis
Antrag Pass/Personalausweis
Notwendige Unterlagen
- alter Personalausweis und/oder Pass und/oder Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (digitale Passfotos können gegen eine Gebühr von 10,71 € auch direkt vor Ort in der Meldebehörde angefertigt werden)
Bei Antrag "Personalausweis unter 16 Jahren"
- Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen.
- Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.
- ggf. Einverständniserklärung zur Beantragung von Ausweisdokumenten für ein minderjähriges Kind
Bei Antrag "Pass unter 18 Jahren"
- Für Kinder unter 18 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen.
- Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.
- ggf. Einverständniserklärung zur Beantragung von Ausweisdokumenten für ein minderjähriges Kind
Gebühren
- 70,00 € Pass
- 37,50 € Pass für unter 24-Jährige
- 37,00 € Personalausweis
- 22,80 € Personalausweis für unter 24-Jährige
Beantragung von Führungszeugnissen
Führungszeugnisse bescheinigen Vorstrafen bzw. die Freiheit von Vorstrafen. Sie werden unterschieden nach einfachen, erweiterten und/oder behördlichen Führungszeugnissen.
Notwendige Unterlagen (bei Vorsprache in der Behörde)
- Ausweisdokument
- Bescheinigung der anfordernden Stelle (nur bei erweiterten Führungszeugnissen)
Gebühren
- 13,00 €