Fischereischein befristet (Touristenfischereischein)


Beim Fischfang in allen Gewässern des Landes M-V besteht die Fischereischeinpflicht - diese gilt ab 14 Jahren. Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, benötigen zum Angeln keinen Fischereischein, nur eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte).

Der zeitlich befristete Fischereischein (Touristenfischereischein) wird für einen Zeitraum von 28 Tagen mit der dazugehörigen Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) ausgestellt. Dieser kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern, anderer Bundesländer oder auch anderer Staaten sein.

Darüber hinaus muss jeder Angler eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte) besitzen, welche gewässerspezifisch als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte erhältlich ist.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer!

In M-V benötigen Sie folgende Dokumente zum Angeln:
Fischereischein, Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe, Angelerlaubnis (Gewässerkarte)

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokument

Gebühren Fischereischein

  • 14,00 €     Befristeter Fischereischein (Touristenfischereischein, 28 Tage)
  • 13,00 €     Befristeter Fischereischein (Touristenfischereischein, 28 Tage) als digitales Dokument
  • 10,00 €     Fischereiabgabemarke (Jahresmarke)
  • 13,00 €     Verlängerung des befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein)

Gebühren Angelerlaubnis (Gewässerkarte)

  •   6,00 €     Tageskarte
  • 12,00 €     Wochenkarte
  • 30,00 €     Jahreskarte
  • 10,00 €     Jahreskarte für Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre)
  • 10,00 €     Jahreskarte für Personen mit Schwerbehindertenausweis (ab 50 %)

Digitalisierung von Fischereidokumenten


Bisher konnte der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe, die für die Gültigkeit des Fischereischeines im jeweiligen Kalenderjahr notwendig ist, nur bei den örtlichen Ordnungsbehörden und den beteiligten Ausgabestellen als Klebemarke für den Fischereischein erworben werden. Ab 10. Dezember 2024 ist der Erwerb nun auch digital möglich. In dem von der oberen Fischereibehörde bereitgestellten Online-Shop kann unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/ neben den Angelerlaubnisscheinen für die Küstengewässer auch der Nachweis für die Entrichtung der Fischereiabgabe bequem von zu Hause aus ohne weiteren Behördengang erworben werden. Der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe wird dann als pdf-Dokument digital erteilt und kann ausgedruckt oder auf einem Smartphone elektronisch mitgeführt werden. Bei einem Verlust kann das Dokument beim LALLF MV erneut angefordert werden. Die Fischereiausübung ohne Nachweis einer gültigen Fischereiabgabe für das Kalenderjahr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird im Rahmen von Kontrollen der Fischereiaufsicht und der Wasserschutzpolizei als Anzeige aufgenommen.

Gleichzeitig mit der digitalen Entrichtung der Fischereiabgabe wurde auch der Touristenfischereischein digitalisiert. Wer noch keinen Fischereischein besitzt, aber dieses Hobby gern ausprobieren möchte, kann ebenfalls ohne Behördengang seinen auf 28 Tage befristeten Fischereischein von zu Hause aus beantragen und per Email erhalten. Die Inhaber des digitalen Touristenfischereischeines müssen sich zur Aneignung einer Mindestsachkunde im Bereich Fischerei, Tierschutz, Naturschutz die Hinweise herunterladen und diese aufmerksam lesen (https://www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/touristenfischereischein/).

Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz - LFischG M-V
  • § 7 LFischG M-V
  • § 1 bis 6 FSchVO M-V


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