Informationen nach Artikel 13 und 14 - DSGVO

Standesamt Mönchgut-Granitz

Die DSGVO verpflichtet bei der Erhebung personenbezogener Daten über den Umgang mit diesen Daten zu informieren.

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (unter anderem Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten

Amt Mönchgut-Granitz
Standesamt
Göhrener Weg 1
18586 Ostseebad Baabe
E-Mail: leitung.standesamt@amt-mg.de
Internet: https://www.amt-moenchgut-granitz.de

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Prüfung der Ehevoraussetzungen und Mitwirkung an der Eheschließung / Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
  • Beurkundung von Personenstandsfällen in den Personenstandsregistern (Eheschließungen, Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen, Geburten, Sterbefälle, Namensänderungen)
  • Ausstellung von Urkunden aus den Personenstandsregistern
  • Information von durch Rechtsvorschriften bestimmten öffentlichen Stellen über Personenstandsfälle
  • Ermöglichung der Benutzung der Personenstandsregister durch Behörden, Gerichte und Privatpersonen in den in §§ 61 ff. Personenstandsgesetz definierten Fällen
  • Entgegennahme der Erklärung zum Kirchenaustritt

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • gegebenenfalls internationale Regelungen
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
  • Kirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiStG M-V)

Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person

Sie sind gemäß §§ 9 und 10 Personenstandsgesetz in Abhängigkeit vom Personenstandsfall verpflichtet, die vom Standesamt angeforderten Daten anzugeben. Anderenfalls kann die beantragte Amtshandlung nicht vorgenommen werden.

Wer nach dem Personenstandsgesetz zur Anzeige eines Personenstandsfalls (Geburt, Sterbefall) oder zu sonstigen Handlungen verpflichtet ist, kann gemäß § 69 Personenstandsgesetz hierzu vom Standesamt durch ein Zwangsgeld angehalten werden.

Personenbezogene Daten, die verarbeitet werden (Vorgangsdaten)

  • Namen: Vor- und Nachname, Geburtsname, Ehename
  • Geburtsdaten: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
  • sonstige persönliche Daten: Standesamt der Geburt, Religionszugehörigkeit, Eintragungsnummer der Geburt, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Personennachweis, vorgelegte Unterlagen, Geschlecht
  • Eheschließung, Lebenspartnerschaft: Datum der Eheschließung/Vorehe, Ort der Eheschließung/Vorehe, Standesamt oder sonstige Behörden der Eheschließung/Vorehe, Registernummer der Eheschließung/Lebenspartnerschaft/Vorehe, Standesamt des Familienbuchs/des Familienbuchs der Eltern
  • Tod: Sterbedatum, Sterbeort, Standesamt des Sterbefalls, Eintragungsnummer des Sterbefalls, Angaben zu Vormundschaft, Pflege, Betreuung
  • Wohnung: Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer, Ortsteil, Landkreis, Staat
  • Kirchenaustritt: Taufdatum, Taufort, Bezeichnung der Pfarrei, Pfarrei, Kirchenbuchnummer, Kirchenbuchjahr
  • Wirksamkeitsdatum: Namensänderung, Kirchenaustritt, Auflösung der Ehe

Wurden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben (Art. 14 DSGVO)

Information, aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls, ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen:

  • Elektronisches Personenstandsregister
  • Haushalts- und Kassenprogramm
  • Melderegister, Ausländerregister
  • Gerichte, Krankenhäuser, Notare, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten, Kinderheime, Bestattungsunternehmen, Polizei und Staatsanwaltschaft (Sterbefall)

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Weitergegeben werden dürfen die Daten der Standesämter nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Die Standesämter sind durch Rechtsvorschriften (insbesondere §§ 57 bis 62 PStV) ver-
pflichtet, personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen an andere folgende öffentliche Stellen weiterzugeben:

  • inländische Standesämter
  • Meldebehörde
  • Jugendamt
  • Vormundschaftsgericht
  • Familiengericht
  • Finanzamt
  • Verwaltungsbehörde
  • Amtsgericht
  • Nachlassgericht
  • Kirchenbuchführer
  • Statistisches Landesamt
  • Friedhofsverwaltung
  • Testamentskartei/Hauptkartei für Testamente

Sonstige Datenübermittlungen

Im Einzelfall können darüber hinaus unter den Voraussetzungen der §§ 61 ff Personenstandsgesetz personenbezogene Daten an die dort genannten Empfänger weitergeben werden. Sowie im Einzelfall für Ermittlungstätigkeiten im Vorfeld der Beurkundung (§ 5 PStV) an z. B. Ausländerbehörde, Meldebehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zentrale Ausländerbehörde, Amtsgericht, Oberlandesgericht.

Dauer der Speicherung

Vorgangsdaten (siehe oben "Kategorien personenbezogener Daten"):
Nach erfolgreicher Übertragung einer Registereintragung in die elektronischen Personenstandsregister werden die Vorgangsdaten lokal nach 120 Tagen (4 Monate) gelöscht.

Protokolldaten:
Abrufprotokolle des Datenaustausches und der Suchverzeichnisse werden 120 Tage (4 Monate) aufbewahrt.

Beurkundungsdaten:
Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten.

Information zu Betroffenenrechten

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DSGVO). Dieses Recht können Sie nach Maßgabe der §§ 47 bis 63 Personenstandsgesetz wahrnehmen.
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art. 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Standesamtes gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Absatz 1 lit. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Sie haben das Recht, Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu erheben.
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 564594-0
E-Mail: info@datenschutz-mv.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Zweckverband elektronische Verwaltung M-V
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Telefon: 0385 / 773347-51
Telefax: 0385 / 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet: https://www.ego-mv.de

Hilfe zur Barrierefreiheit

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