Hinweise zu Gewerbeangelegenheiten


  • Gewerbeanzeigen

    Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung/Gewerbeabmeldung nach § 14 Gewerbeordnung (GewO)

    Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

    Das Gleiche gilt, wenn

    • der Betrieb verlegt wird,
    • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
    • der Betrieb aufgegeben wird.
  • Gaststätten und Veranstaltungen

    Gaststättenerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen, Schulungsnachweis der IHK, ggf. Mietvertrag, Grundriss, Lageplan, Stellungnahme der Lebensmittelüberwachung des Landkreises.

    Bei Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen und die o.g. Unterlagen einreichen.

    Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Handelsregisterauszug (nur von der jur. Person), Gewerbezentralregisterauszug, eine Bescheinigung in Steuersachen (vom Geschäftsführer als nat. Person und von der juristischen Person), Schulungsnachweis der IHK, Führungszeugnis (nur vom Geschäftsführer als nat. Person)

    Stellvertretererlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz (GastG)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen, Schulungsnachweis der IHK (von dem Stellvertreter)

    Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)

    Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Der ausgefüllte Antrag auf Gestattung muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Amt eingegangen sein.

    Marktfestsetzung nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und Bescheinigung in Steuersachen vom Veranstalter, Lageplan, Anbieterliste, Liste über angebotene Waren, Versicherungsnachweis, ggf. Pachtvertrag, zeitlicher Ablaufplan.

  • Reisegewerbe

    Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen.

    Bei Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Reisegewerbekarte beantragen und die o.g. Unterlagen einreichen.

    Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Handelsregisterauszug (nur von der jur. Person), Gewerbezentralregisterauszug, eine Bescheinigung in Steuersachen (vom Geschäftsführer als nat. Person und von der jur. Person), Führungszeugnis (nur vom Geschäftsführer als nat. Person)

    Veranstaltung eines Wanderlagers nach § 56 a Gewerbeordnung (GewO)

    Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist 2 Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Die Anzeige muss folgendes enthalten:

    • den Ort und die Zeit der Veranstaltung,
    • den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
    • den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen.
  • Sonstiges Erlaubniswesen

    Schaustellung von Personen nach § 33 a Gewerbeordnung (GewO)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen, Grundriss der Geschäftsräume.

    Bei Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen und die o.g. Unterlagen einreichen.

    Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Handelsregisterauszug (nur von der jur. Person), Gewerbezentralregisterauszug, eine Bescheinigung in Steuersachen (vom Geschäftsführer als nat. Person und von der jur. Person), Führungszeugnis (nur vom Geschäftsführer als nat. Person)

    Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten nach § 33 c Gewerbeordnung (GewO)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen, Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.

    Bei Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen und die o.g. Unterlagen einreichen.

    Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Handelsregisterauszug (nur von der jur. Person), Gewerbezentralregisterauszug, eine Bescheinigung in Steuersachen (vom Geschäftsführer als nat. Person und von der jur. Person), Führungszeugnis (nur vom Geschäftsführer als nat. Person)

    Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 d Gewerbeordnung (GewO)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen.

    Bei Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen und die o.g. Unterlagen einreichen.

    Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Handelsregisterauszug (nur von der jur. Person), Gewerbezentralregisterauszug, eine Bescheinigung in Steuersachen (vom Geschäftsführer als nat. Person und von der jur. Person), Führungszeugnis (nur vom Geschäftsführer als nat. Person)

    Spielhallenerlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung (GewO)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen, Grundriss der Geschäftsräume.

    Bei Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen und die o.g. Unterlagen einreichen.

    Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Handelsregisterauszug (nur von der jur. Person), Gewerbezentralregisterauszug, eine Bescheinigung in Steuersachen (von Geschäftsführer als nat. Person und von der jur. Person), Führungszeugnis (nur vom Geschäftsführer als nat. Person)

    Pfandleihererlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung (GewO)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen, Grundriss der Geschäftsräume, Versicherungsnachweis.

    Bei Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen und die o.g. Unterlagen einreichen.

    Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Handelsregisterauszug (nur von der jur. Person), Gewerbezentralregisterauszug, eine Bescheinigung in Steuersachen (von Geschäftsführer als nat. Person und von der jur. Person), Führungszeugnis (nur vom Geschäftsführer als nat. Person)

    Bewachererlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen, Versicherungsnachweis, Bescheinigung über Sachkunde von der IHK, Liste der angestellten Personen.

    Bei Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen und die o.g. Unterlagen einreichen.

    Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Handelsregisterauszug (nur von der jur. Person), Gewerbezentralregisterauszug, eine Bescheinigung in Steuersachen (von Geschäftsführer als nat. Person und von der jur. Person), Führungszeugnis (nur vom Geschäftsführer als nat. Person)

    Maklererlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO)

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Vollständig und richtig ausgefülltes Antragsformular, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen.

    Bei Personengesellschaften (z. B. GbR oder OHG) muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen und die o.g. Unterlagen einreichen.

    Bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Handelsregisterauszug (nur von der jur. Person), Gewerbezentralregisterauszug, eine Bescheinigung in Steuersachen (von Geschäftsführer als nat. Person und von der jur. Person), Führungszeugnis (nur vom Geschäftsführer als nat. Person)

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