Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle (nach dem 01.01.2025) ein neuer Grundsteuerbescheid durch das Amt Mönchgut-Granitz an Sie versandt.
Haben Sie dem Amt Mönchgut-Granitz ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt jedoch erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.
Zu beachten ist, dass die neuen Grundsteuerbescheide durch das Amt Mönchgut-Granitz erlassen werden und die Zahlungspflicht besteht, auch wenn der Grundstückseigentümer gegen den Messbescheid beim Finanzamt Einspruch eingelegt hat.
Eine Zahlungsverpflichtung besteht zunächst nicht, wenn ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) beim Finanzamt gestellt wurde und diese durch das Finanzamt schriftlich genehmigt ist.
Das Amt Mönchgut-Granitz ist an die Messbescheide, welche vom Finanzamt erlassen werden, gebunden. Auch bei offensichtlichen Unstimmigkeiten ist das Amt Mönchgut-Granitz nicht für Anpassungen hinsichtlich der Bewertung von Grundstücken zuständig. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides über den Grundsteuermessbetrag oder an anderen vom Finanzamt ergangenen Bescheiden im Rahmen der Grundsteuererklärung, muss unmittelbar gegen diese Bescheide des Finanzamtes beim Finanzamt Einspruch erhoben werden. Die Gemeinde hat auf die Bescheide des Finanzamtes sowie auf die generelle Rechtslage keinen Einfluss.
In diesen Fällen müssen sich die Eigentümer an das Finanzamt Stralsund, Zur Schwedenschanze 1, 18435 Stralsund (Telefon: 03 85 / 58 84 80 00) wenden. Wichtig ist, dass Sie bei Ihren Anfragen Ihr Aktenzeichen angeben können. Das Aktenzeichen finden Sie sowohl auf dem Grundsteuerbescheid des Amtes Mönchgut-Granitz als auch auf dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Stralsund. Das Aktenzeichen ist eine 17stellige Zahl (082XXXXXXXXXXXXXX), die mit der Zahlenfolge 082 beginnt.
Liegt ein rechnerischer Fehler im Rahmen der Berechnung der tatsächlichen Grundsteuerhöhe in dem vom Amt Mönchgut-Granitz erlassenen Grundsteuerbescheid vor oder richten sich Ihre Einwendungen gegen den von der jeweiligen Gemeinde erlassenen Hebesatz, ist Ihr Widerspruch beim Amt Mönchgut-Granitz einzulegen. Näheres finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheides.
Im Zusammenhang mit dem Erlass der neuen Grundsteuerbescheide ist mit einem erhöhten Aufkommen an Nachfragen zu rechnen.
Wir bitten deshalb um Verständnis für längere Bearbeitungszeiten und eine womöglich eingeschränkte Erreichbarkeit. Es wird darum gebeten, Anfragen vorzugsweise schriftlich an das Amt Mönchgut-Granitz zu richten oder per Mail an:
steuern(at)amt-mg.de