Standesamt
Sehr geehrtes Brautpaar,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss in unserem Standesamt oder in einer unserer Außenstellen zu heiraten.
Bitte sprechen Sie Termine für die Eheschließung sowie alle weiteren Details zur Durchführung Ihrer Trauung nur mit unseren Standesbeamtinnen ab. Erst dann sind diese auch verbindlich!
Terminvergabe
Termine für das Folgejahr werden immer ab September des laufenden Jahres vergeben.
Standesamtsgebühren
Die Standesamtsgebühren werden nach der Trauung erhoben. Die Rechnung erhalten Sie mit Ihren eingereichten Originalunterlagen im Anschluss der Trauung.
Heiraten Sie in einer unserer Außenstelle, fällt zusätzlich zu den Standesamtsgebühren auch für die Nutzung der Außenstelle eine Gebühr an. Dazu wird ein gesonderter Vertrag mit Ihnen und der entsprechenden Außenstelle geschlossen.
Bitte beachten Sie: Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen gemeldeten Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.